Eine Immobilie in Portugal kaufen
Möchten Sie eine Immobilie an der Algarve kaufen? Wir überprüfen alle Dokumente, bevor wir eine Immobilie zum Verkauf anbieten, und gewährleisten so einen sicheren und unkomplizierten Kauf.

Dokumente
Folgende Unterlagen sollten durch Ihren Anwalt geprüft werden:
- Grundbuchauszug (Certidão de Teor da Descrição Predial): Ausgestellt vom örtlichen Grundbuchamt, bestätigt er das Eigentum an der Immobilie.
- Steuerheft (Caderneta Predial): Vom Finanzamt ausgestellt, bestätigt es die steuerliche Registrierung der Immobilie.
- Nutzungslizenz (Alvará de Licença de Habitabilidade/Utilização): Von der Stadtverwaltung ausgestellt, belegt sie die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften.
- Technisches Datenblatt („Ficha Técnica de Habitação“): Für alle Häuser, die nach 2004 gebaut wurden.
- Steuernummer (Número de Contribuinte): Jeder Käufer – auch Nichtansässige – benötigt eine portugiesische Steuernummer. Sie erhalten diese beim Finanzamt (Finanças) gegen Vorlage einer beglaubigten Passkopie und Zahlung einer geringen Gebühr.
Ablauf des Kaufs
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird der Makler Sie höchstwahrscheinlich bitten, einen:
- Vorvertrag über Kauf und Verkauf / Reservierungsvertrag (Contrato de Promessa de Compra e Venda): Zu unterzeichnen. Dieser Vorvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben und reserviert die Immobilie, z. B. bis zur Bestätigung der Finanzierung. Er sollte alle Details zur Immobilie enthalten: Bedingungen, Preis, Fertigstellungstermin, Inventar etc. Eine Anzahlung von mindestens 10 % des Kaufpreises ist üblich.
- Grunderwerbssteuer (IMT): Diese Steuer muss vom Käufer vor Unterzeichnung der Kaufurkunde entrichtet werden: Ein Zahlungsnachweis ist beim Notartermin erforderlich. Die Steuerhöhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Immobilienwert – der Höchstsatz beträgt 8 %.
- Endgültige Kaufurkunde (Escritura de Compra e Venda): Der Kaufvertrag wird beim Notar geschlossen und auf Grundlage der Immobilien- unterlagen erstellt. Verkäufer und Käufer (oder deren Vertreter) müssen anwesend sein. Die Restzahlung erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Vorher müssen alle offenen Rechnungen und Steuern beglichen sein, andernfalls haften Sie als neuer Eigentümer dafür (z. B. Grundsteuer, Strom-, Wasserrechnungen).
- Grundbucheintrag (Registo Predial): Nach Erhalt einer beglaubigten Kopie der Kaufurkunde muss die Immobilie offiziell auf Ihren Namen eingetragen werden.
- Notar- und Registrierungskosten: Diese Kosten trägt der Käufer. Sie betragen etwa 1 % des Kaufpreises.
- Versorgungsunternehmen: Nach Vertragsabschluss sollten alle Strom-, Gas-, Wasser- und Telefonverträge auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Ihr Anwalt kann Sie hierbei unterstützen
- Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis): Diese jährlich anfallende Steuer beträgt zwischen 0,4 % und 0,8 % des steuerlichen Immobilienwerts.

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Hinweis: Obwohl wir Sie beim Immobilienprozess gerne begleiten, ersetzt unsere Beratung nicht die eines lizenzierten Anwalts, Notars oder Hypothekenberaters.
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